TEILNAHMEBEDINGUNGEN
& HAFTUNGSAUSSCHLUSS
§ 1 Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
Nachfolgende Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter des Harzflow Cross-Triathlon 2026 in Bad Lauterberg am 20.06.2026.
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet. Sie gilt gleichermaßen für alle Geschlechter. Eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist damit nicht beabsichtigt.
§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich online über das offizielle Meldeportal des Veranstalters auf harzflow.de bzw. über die dort verlinkte Anmeldeseite.
Die Teilnahmeberechtigung entsteht erst, wenn die Teilnahmegebühr vollständig bezahlt ist. Für den Fall, dass die Bezahlung der Teilnahmegebühr über ein Lastschriftverfahren erfolgt, gehen fehlerhafte Angaben und daraus entstehende Rücklastschrift- oder Verwaltungsgebühren zu Lasten des Teilnehmers.
Sofern für die Zeitmessung ein Transponder/Chip ausgegeben wird, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass ihm bei Nichtrückgabe oder Beschädigung des Chips ein Betrag in Rechnung gestellt werden kann.
Nach Abschluss der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Meldebestätigung per E-Mail. Diese ist bei der Abholung der Startunterlagen vorzulegen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei der Ausgabe der Startunterlagen erneut eine Bestätigung oder Unterschrift zu diesen Teilnahmebedingungen zu verlangen.
Der Veranstalter ist berechtigt, ein Teilnehmerlimit festzulegen und dieses auch nachträglich zu reduzieren, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen erforderlich ist. Kann ein Teilnehmer infolge einer solchen Reduzierung nicht starten, werden ihm keine Stornogebühren auferlegt; bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall nach Maßgabe der Entscheidung des Veranstalters erstattet.
Die Startnummer ist personengebunden und darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters auf einen Dritten übertragen werden. Bei Verstoß droht Disqualifikation. Für eine Umschreibung eines Startplatzes auf einen anderen Athleten kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Betrag einsetzen] erhoben werden.
Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vorab seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Dies gilt auch im Krankheitsfall oder bei einem sonstigen Rücktritt des Teilnehmers, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Gutscheins für eine spätere Veranstaltung besteht ebenfalls nicht.
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht, da es sich um einen Vertrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die an einem spezifischen Termin, nämlich am 20.06.2026, erbracht werden.
Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei der Anmeldung schuldhaft falsche personenbezogene Angaben gemacht hat, einer Sperre durch einen Verband, ein Gericht oder ein Schiedsgericht unterliegt, der begründete Verdacht eines Dopingverstoßes besteht oder sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Der Veranstalter behält sich ferner vor, weitere personenbezogene Daten zu erheben, soweit dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist.
§ 3 Wettkampfordnung
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen, die Regeln sowie den Haftungsausschluss des Harzflow Cross-Triathlon 2026 als verbindlich an.
§ 4 Pflichten des Teilnehmers
Den Anweisungen des Veranstalters, der Helfer, der Kampfrichter, der Einsatzkräfte und sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit von Teilnehmern, Helfern oder Zuschauern gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen oder zu disqualifizieren.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Er bestätigt, körperlich ausreichend vorbereitet zu sein und für den Wettkampf in gesundheitlicher Hinsicht geeignet zu sein. Es wird empfohlen, die gesundheitliche Eignung vor der Teilnahme ärztlich überprüfen zu lassen.
Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit und Regelkonformität seiner Ausrüstung, insbesondere von Fahrrad, Helm und sonstigem Wettkampfmaterial, selbst verantwortlich.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an einem Cross-Triathlon mit besonderen Risiken verbunden ist. Dazu zählen insbesondere Risiken auf unebenem Gelände, im offenen Wasser, auf Wald- und Forstwegen, bei wechselnden Wetterbedingungen sowie durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Fahrzeuge, Tiere oder Hindernisse auf der Strecke.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, auf eigene Kosten medizinisch behandelt zu werden, falls dies bei Verletzungen, Unfällen oder Erkrankungen während der Veranstaltung erforderlich oder ratsam ist. Er erklärt sich ferner damit einverstanden, dass er jederzeit aus dem Rennen genommen werden kann, wenn gesundheitlich bedenkliche Anzeichen erkennbar sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Leistungen nicht Bestandteil des Startgeldes sind und dem Teilnehmer nach den üblichen Sätzen unmittelbar in Rechnung gestellt werden können. Es ist Sache des Teilnehmers, für ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
Sofern aufgrund behördlicher Auflagen zusätzliche Angaben oder Erklärungen des Teilnehmers erforderlich werden, verpflichtet sich der Teilnehmer, diese auf Anforderung wahrheitsgemäß zu erteilen.
§ 5 Startunterlagen
Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage der Meldebestätigung und eines gültigen Ausweisdokuments.
Ist ein Teilnehmer an der persönlichen Abholung der Startunterlagen verhindert, kann die Abholung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Eine Zusendung der Startunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht.
Eine Disqualifikation kann erfolgen, wenn die offizielle Startnummer verändert, der Werbedruck unkenntlich gemacht oder die Startnummer nicht ordnungsgemäß getragen wird.
§ 6 Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Helfer und sonstiger Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter sowie dessen Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und beauftragte Dritte von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf vom Teilnehmer verursachten Schäden beruhen, die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung stehen.
Der Teilnehmer ist für seine An- und Abreise selbst verantwortlich. Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen oder für Diebstahl, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Offensichtliche Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, können Ansprüche ausgeschlossen sein, soweit gesetzlich zulässig.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, auch dann nicht, wenn diese unentgeltlich verwahrt werden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften stehen entgegen.
Das Fahrrad und weitere Ausrüstungsgegenstände dürfen nach Beendigung des Wettkampfes nur nach Maßgabe der vom Veranstalter bekanntgegebenen Auscheckregelungen aus der Wechselzone entfernt werden. Soweit ein Zeitmesschip ausgegeben wird, ist dieser gegebenenfalls zurückzugeben.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke und in der Wechselzone zu besonderen Gefahren kommen kann, insbesondere durch Stürze, Kollisionen mit anderen Teilnehmern, Zuschauern, Fahrzeugen, Tieren oder Hindernissen, durch unebene, rutschige oder lose Untergründe, Materialversagen, unzureichende Schutz- oder Sicherheitsausrüstung sowie durch Witterungseinflüsse. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Der Teilnehmer ist sich ferner der Risiken bewusst, die mit dem Konsum von Alkohol, Drogen oder leistungsbeeinträchtigenden Medikamenten vor, während oder nach der Veranstaltung verbunden sind. Für sämtliche Folgen hieraus ist allein der Teilnehmer verantwortlich.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für mittelbare Schäden sowie für Ansprüche von Erben oder sonstigen berechtigten Dritten, soweit gesetzlich zulässig.
Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verschieben, verkürzen, unterbrechen, abbrechen oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund äußerer Umstände, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsbedenken oder sonstiger unvorhersehbarer Gründe ein sicherer Ablauf nicht gewährleistet werden kann. In diesen Fällen bestehen nur Ansprüche, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.
§ 7 Ausfall / Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu ändern, zeitlich zu verschieben, den Start zu verzögern, die Streckenführung anzupassen, einzelne Disziplinen zu verändern, die Veranstaltung zu unterbrechen, abzubrechen oder vollständig abzusagen, wenn dies aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Vorgaben, Sicherheitsgründen, Witterungseinflüssen, Streckenbedingungen, Naturereignissen, Epidemien, Pandemien oder sonstiger Umstände erforderlich ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.
Müssen Änderungen oder eine Absage aus solchen Gründen erfolgen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden oder vergeblicher Aufwendungen, insbesondere nicht für Reise- oder Übernachtungskosten, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften schreiben etwas anderes vor.
Auch bei Nichtantreten oder Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
§ 8 Datenerhebung und Datenverwertung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und zum Zweck der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet werden. Dies umfasst auch die Verarbeitung von Daten, die für die Zahlungsabwicklung, Zeitmessung, Ergebnisdarstellung, medizinische Betreuung und organisatorische Kommunikation erforderlich sind.
Der Teilnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass er per E-Mail oder telefonisch kontaktiert wird, soweit dies für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, insbesondere zur Bestätigung der Anmeldung, zur Zahlungsabwicklung, zur Übermittlung organisatorischer Informationen, zu Änderungen von Zeiten oder Abläufen sowie zu sicherheitsrelevanten Hinweisen.
Veröffentlicht werden können insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, gegebenenfalls Verein, Startnummer und Ergebnisse bzw. Platzierungen des Teilnehmers in Starter- und Ergebnislisten.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahmen, Tonaufnahmen, Interviews und sonstige Darstellungen seiner Person, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, durch den Veranstalter, von ihm beauftragte Dienstleister, Medienpartner oder sonstige berechtigte Dritte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für Berichterstattung, Dokumentation, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit genutzt, vervielfältigt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
Dies gilt auch für Live-Übertragungen sowie für spätere Veröffentlichungen auf Websites, in sozialen Medien, auf Streaming-Plattformen, in Printmedien und im Fernsehen.
Soweit zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich, dürfen die Daten des Teilnehmers an Dienstleister, insbesondere Zeitmessunternehmen, Ergebnisdienste, IT-Dienstleister, Fotoanbieter oder sonstige organisatorisch eingebundene Dritte weitergegeben werden. Die Verarbeitung erfolgt im Übrigen nach Maßgabe der Datenschutzhinweise des Veranstalters.
§ 9 Sach- und Geldpreise
Sach- und Geldpreise, die nicht im Rahmen der jeweiligen Siegerehrung persönlich entgegengenommen werden, verfallen, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Ein Anspruch auf Nachsendung besteht nicht.
§ 10 Doping
Doping ist verboten.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regel als für sich verbindlich an. Bei Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen oder bei Überschreitung geltender Grenzwerte ist der Veranstalter berechtigt, ein Startverbot auszusprechen oder eine Disqualifikation vorzunehmen.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, auf Preisgeld oder auf sonstige Leistungen.
§ 11 Salvatorische Klausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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